Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 13. Dezember 2010
Anlage 12

Anlage 12 – (zu § 34)Bewertung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe (§ 2a des Straßenverkehrsgesetzes)

(Fundstelle: BGBl. I 2010, 2098 - 2099; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnoten) Fundstelle auto A. Schwerwiegende Zuwiderhandlungen Straftaten, soweit sie nicht bereits zur Entziehung der Fahrerlaubnis geführt haben: normal normal Straftaten nach dem Strafgesetzbuch normal Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142) normal Fahrlässige Tötung (§ 222) f774694_14_12_BJNR198000010BJNE010309123 normal Fahrlässige Körperverletzung (§ 229)*) normal Nötigung (§ 240) normal Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (§ 315b) normal Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c) normal Verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d Absatz 1 Nummer 2 und 3, Absatz 2, 4 und 5 StGB) normal Trunkenheit im Verkehr (§ 316) normal Vollrausch (§ 323a) normal Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c) normal normal Straftaten nach dem Straßenverkehrsgesetz normal Führen oder Anordnung oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis, trotz Fahrverbots oder trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins (§ 21) normal normal (weggefallen) normal normal Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Absatz 1, § 24a und § 24c des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften: normal normal Verstöße gegen die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung über col1 1 110* col2 2 42.00* das Rechtsfahrgebot 1 col1 (§ 2 Absatz 2) 1 col2 die Geschwindigkeit 1 col1 (§ 3 Absatz 1, 2a, 3 und 4, § 41 Absatz 2, Anlage 3 zu § 42 Absatz 2) 1 col2 den Abstand 1 col1 (§ 4 Absatz 1, Anlage 2 zu § 41 Absatz 1) 1 col2 das Überholen 1 col1 (§ 5, Anlage 2 zu § 41 Absatz 1) 1 col2 die Vorfahrt 1 col1 (§ 8 Absatz 2, Anlage 2 zu § 41 Absatz 2) 1 col2 das Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren 1 col1 (§ 9) 1 col2 die Pflichten des Fahrzeugführers bei stockendem Verkehr auf einer Autobahn oder Außerortsstraße in Bezug auf das Bilden einer vorschriftsmäßigen Gasse sowie in Bezug auf das unberechtigte Nutzen einer freien Gasse 1 justify (§ 11 Absatz 2) 1 die Benutzung von Autobahnen und Kraftfahrstraßen 1 col1 (§ 2 Absatz 1, § 18 Absatz 2 bis 5, Absatz 7, Anlage 3 zu § 42 Absatz 2) 1 col2 das Verhalten an Bahnübergängen 1 col1 (§ 19 Absatz 1 und 2, Anlage 1 zu § 40 Absatz 7, Anlage 2 zu § 41 Absatz 1) 1 col2 das Verhalten an öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen 1 col1 (§ 20 Absatz 2, 3 und 4, Anlage 2 zu § 41 Absatz 1) 1 col2 die sonstigen Pflichten des Fahrzeugführers in Bezug auf den Betrieb eines elektronischen Gerätes 1 justify (§ 23 Absatz 1a) 1 das Verhalten an Fußgängerüberwegen 1 col1 (§ 26, Anlage 2 zu § 41 Absatz 1) 1 col2 übermäßige Straßenbenutzung 1 col1 (§ 29) 1 col2 das Verhalten an Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Zeichen 206 (Halt! Vorfahrt gewähren!) sowie gegenüber Haltzeichen von Polizeibeamten 1 col1 (§ 36, § 37 Absatz 2, 3, Anlage 2 zu § 41 Absatz 1) 1 col2 das Verhalten bei blauem Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn 1 justify (§ 38 Absatz 1 Satz 2) 1 top left 50 2 1 none 1 1 %yes; normal normal Verstöße gegen die Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung über den Gebrauch oder das Gestatten des Gebrauchs von Fahrzeugen ohne die erforderliche Zulassung (§ 3 Absatz 1) oder ohne dass sie einem genehmigten Typ entsprechen oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist (§ 4 Absatz 1) normal normal Verstöße gegen § 24a oder § 24c des Straßenverkehrsgesetzes (Alkohol, Cannabis, andere berauschende Mittel) normal normal Verstöße gegen die Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung über das Befördern von Fahrgästen ohne die erforderliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung oder das Anordnen oder Zulassen solcher Beförderungen (§ 48 Absatz 1 oder 7) normal normal Verstöße gegen die Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung über das Führen von Kraftfahrzeugen in Begleitung, wenn der Fahrerlaubnisinhaber entgegen einer vollziehbaren Auflage ein Kraftfahrzeug ohne Begleitung führt (Begleitetes Fahren ab 17 Jahre – § 48a Absatz 2) normal normal normal arabic B. Weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen Straftaten, soweit sie nicht bereits zur Entziehung der Fahrerlaubnis geführt haben: normal normal Straftaten nach dem Strafgesetzbuch normal Fahrlässige Tötung (§ 222) f774694_14_13_BJNR198000010BJNE010309123 normal Fahrlässige Körperverletzung (§ 229)*) normal Sonstige Straftaten, soweit im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangen und nicht in Abschnitt A aufgeführt normal normal Straftaten nach dem Straßenverkehrsgesetz normal Kennzeichenmissbrauch (§ 22) normal normal Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes, normal soweit nicht in Abschnitt A aufgeführt. normal normal normal arabic Für die Einordnung einer fahrlässigen Tötung oder fahrlässigen Körperverletzung in Abschnitt A oder B ist die Einordnung des der Tat zugrunde liegenden Verkehrsverstoßes maßgebend. * page f774694_14_12_BJNR198000010BJNE010309123 normal ) Für die Einordnung einer fahrlässigen Tötung oder fahrlässigen Körperverletzung in Abschnitt A oder B ist die Einordnung des der Tat zugrunde liegenden Verkehrsverstoßes maßgebend. * page f774694_14_13_BJNR198000010BJNE010309123 normal )

Kurz erklärt

  • Es werden schwerwiegende und weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unterschieden.
  • Zu den schwerwiegenden Straftaten gehören unter anderem das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, fahrlässige Tötung und Trunkenheit im Verkehr.
  • Weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen umfassen beispielsweise Kennzeichenmissbrauch und andere Verkehrsordnungswidrigkeiten.
  • Die Einordnung von fahrlässiger Tötung oder Körperverletzung hängt vom zugrunde liegenden Verkehrsverstoß ab.
  • Verstöße gegen verschiedene Vorschriften der Straßenverkehrsordnung werden ebenfalls aufgeführt und können zu Strafen führen.